Die Staatsanwaltschaft Graubünden verzichtete mit Schreiben vom 11. Dezember 2002 ausdrücklich auf die Einreichung einer Vernehmlassung. Mit Schreiben vom 17. Dezember 2002 verzichtete der Bezirksgerichtsausschuss Prättigau/Davos ebenfalls darauf, sich vernehmen zu lassen. Auf die Ausführungen zur Begründung der Anträge wird, so weit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen: Der Kantonsgerichtsausschuss zieht in Erwägung :