3. Nach Ablauf einer Probezeit von einem Jahr wird der Strafregistereintrag vorzeitig gelöscht. 4. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus der Untersuchungsgebühr der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1'400.--, den Barauslagen der Staatsanwaltschaft von Fr. 3'666.30, der Gebühr des Kreisamtes Klosters von Fr. 200.--, der Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.--, total somit Fr. 6'766.30 gehen zulasten des K. und sind innert 30 Tagen nach Rechtskraft des Urteils, zusammen mit der Busse, d.h. total also Fr. 10'766.30, mittels beigeschlossenem