Gleichzeitig näherte sich aus der Gegenrichtung ein VW Käfer, Kontrollschild Y., welcher von Zeugin A. gelenkt wurde und ungefähr mit der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h talwärts fuhr. Als Zeugin A. den überholenden VW Golf erkannte, verzögerte sie ihre Fahrt während rund 1.6 Sekunden auf zirka 60 km/h. K. nahm das aus der folgenden unübersichtlichen Kurve herannahende Fahrzeug erst wahr, als er sich neben dem zu überholenden Lastwagen befand. Er entschloss sich daher, das Manöver trotz des Gegenverkehrs abzuschliessen.