trollschild X., her. Um zirka 08.45 Uhr erreichte die nun mit einer Geschwindigkeit von zirka 33 km/h fahrende Kolonne die Örtlichkeit "B.", Gemeinde C.. Die Strasse kann an dieser Stelle gut 300 Meter überblickt werden, worauf zuerst der Lenker des VW Golf und danach der Angeklagte zum Überholen des Lastwagens ansetzte. Gleichzeitig näherte sich aus der Gegenrichtung ein VW Käfer, Kontrollschild Y., welcher von Zeugin A. gelenkt wurde und ungefähr mit der gesetzlich zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h talwärts fuhr.