Ebenso unbestritten trug er ein auffallendes Lederkombi und einen mehrfarbigen Helm und fuhr ein Motorrad mit Kontrollschildern des Kantons O.. Aufgrund der Aussagen des Berufungsbeklagten selbst kann im Weiteren ausgeschlossen werden, dass anstelle des Berufungsbeklagten ein vor ihm fahrender Motorradfahrer gemessen worden sein könnte. Schliesslich traf ein anderer Motorradfahrer erst ca. fünf bis zehn Minuten (act. 3.11, S. 4) beziehungsweise ca. fünf- 16