d) Vollends gegen die Möglichkeit, dass anstelle des Berufungsbeklagten ein anderer Motorradfahrer gemessen worden sein könnte, sprechen schliesslich die Aussagen des Berufungsbeklagten selbst. Sie sprechen nämlich klar gegen seine Auffassung, ein vor ihm fahrender Motorradfahrer sei in die Geschwindigkeitskontrolle geraten, habe dies bemerkt, habe in der Folge auf dem Pannenstreifen angehalten und den nächsten Motorradfahrer - zufälligerweise den Berufungsbeklagten - abgewartet und sei erst dann weiter gefahren, weshalb er den Anhalteposten erst nach dem Berufungsbeklagten erreicht habe.