Er könne aufgrund des erlebten Luftwiderstandes und der Helmgeräusche sagen, dass er nie schneller als 130 km/h gefahren sei. Diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass Seiten-, Rücken- oder Frontwind und andere Einflüsse den verspürten Luftwiderstand und auch die Helmgeräusche ohne Zweifel stark beeinflussen können. Selbst für einen erfahrenen Motorradlenker wäre es daher ohne Zweifel schwierig, allein aufgrund von Luftwiderstand und Helmgeräuschen die gefahrene Geschwindigkeit korrekt zu schätzen. Beim Berufungsbeklagten handelte es sich nach eigenem Bekunden um einen ungeübten Motorradlenker mit sehr lange zurückliegenden Erfahrungen auf einem ganz anderen Motorrad.