daher in keiner Weise gegen eine gefahrene Geschwindigkeit von 146 km/h. Dieses Ergebnis wird auch von der Überlegung gestützt, dass es sich nach Angaben des Berufungsbeklagten bei der Ducati um ein starkes Motorrad gehandelt hat, dessen Höchstgeschwindigkeit sicherlich über 200 km/h lag. In einem hohen Gang ist mit diesem Motorrad ohne Zweifel auch bei niedertourigem Fahren auf ebener Strecke eine hohe Geschwindigkeit erreichbar. Schliesslich überzeugt auch der Hinweis des Berufungsbeklagten nicht, dass er aufgrund des Luftwiderstandes und der Geräusche im Helm mit Sicherheit bemerkt hätte, wenn er dermassen schnell gefahren wäre.