Auch ungeübte und unsichere Motorradlenker können unstreitbar die Höchstgeschwindigkeit massiv überschreiten und mit einer Geschwindigkeit in der Grössenordnung der gemessenen unterwegs sein, insbesondere wenn die Fahrstrecke - wie im vorliegenden Fall, wo sich aus dem Kartenausschnitt (act. 3.14) ergibt, dass es sich bei der Strecke vor und nach dem Messposten um eine Gerade handelt, die in eine leichte, langgezogene und zumindest teilweise einsehbare Linkskurve übergeht - keine besonderen Anforderungen stellt und verhältnismässig übersichtlich ist.