Die Aussagen von Wm mbA J. sind daher glaubhaft. - Die Polizeibeamten H. und G. schliesslich bestätigen, dass nach ihrer Wahrnehmung im Zeitpunkt, als der Berufungsbeklagte angehalten wurde, kein weiterer Motorradfahrer den Anhaltepunkt passiert habe. c) Die Aussagen von Wm mbA J. vermag sodann auch der Berufungsbeklagte mit seinen Ausführungen nicht zu erschüttern. Der Berufungsbeklagte macht geltend, er sei sich sicher, dass er während seiner ganzen Fahrt am 2. Oktober 2001 nie schneller als 120 km/h bis 130 km/h gefahren sei, weshalb es sich vorlie- 13