In der untersuchungsrichterlichen Konfronteinvernahme vom 17. Januar 2002 zwischen Wm mbA J. und Fw I. (act. 3.11), der am 2. Oktober 2001 Anhalteposten der Gruppe war, welche die fehlbaren Lenker von der Strasse nahm, erklärte Wm mbA J., er habe als erstes I. mitgeteilt, dass nächstens ein Motorrad mit den Kontrollschildern O. eintreffen werde und dass er dieses aufgrund der Messung anhalten müsse. Er habe weiter mitgeteilt, dass es sich um einen Solofahrer handeln würde, welcher ein auffallendes Motorradkombi und einen mehrfarbigen Helm trage. Der Helm weise irgendwelche Längsstreifen auf.