Rechtsanwalt Dr. iur. Hans-Jürg Tarnutzer hielt sich an seine bereits mit der Vernehmlassung vorgebrachten Anträge und deren Begründung. In seinem Schlusswort hielt A. nochmals fest, dass es sich um eine Verwechslung gehandelt haben müsse. Er werde heuer 50 Jahre alt. In diesem Alter fahre er nicht mit 150 km/h durch eine Kurve. Mit Einverständnis von A. und seinem Rechtsvertreter wurde auf eine mündliche Eröffnung des Urteils im Anschluss an die Beratung verzichtet und das Urteil am 20. Februar 2003 Rechtsanwalt Dr. iur. Hans-Jürg Tarnutzer vom Vorsitzenden fernmündlich mitgeteilt.