vom kontrollierten Motorradlenker mit der Laserpistole geschossenen Foto und dem am Anhalteplatz von ihm gemachten Foto zuverlässige Anhaltspunkte für seine Täterschaft. Die Vorinstanz habe ihn daher zu Recht freigesprochen. Weil er seine Argumente auch noch mündlich vor dem Kantonsgerichtsausschuss vortragen wolle, verlange er zudem die Durchführung einer Berufungsverhandlung.