b) Die Kosten des Bezirksgerichtes Hinterrhein, bestehend aus: - Gerichtsgebühr Fr. 1'500.-- - Schreibgebühr Fr. 240.-- total Fr. 1'740.-- gehen zu Lasten der Gerichtskasse. Ausseramtlich wird A. mit Fr. 800.-- aus der Gerichtskasse entschädigt (und dem Kanton Graubünden in Rechnung gestellt). 3. Rechtsmittelbelehrung. 4. Mitteilung.“