2 SVG freigesprochen. 2. a) Die Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden, bestehend aus: - Barauslagen Fr. 1'822.80 - Untersuchungsgebühren Fr. 1'700. - - total Fr. 3'522.80 gehen zu Lasten des Kantons Graubünden.