Die mittels des Lasergeschwindigkeitsmessgerätes Lastec Video LTI 20.20 auf eine Distanz von 81,5 m festgestellte und registrierte Fahrgeschwindigkeit betrug 151 km/h. Nach Abzug der Sicherheitsmarge von 5 km/h beläuft sich die massgebende Fahrgeschwindigkeit auf 146 km/h. Bei der Messstelle ist die Autostrasse A 13 zweispurig mit einer Nordund einer Südspur geführt, wobei die beiden Fahrspuren mit einer Leitlinie getrennt sind. Anlässlich der Messung befuhr der Angeklagte eine leichte und langgezogene Linkskurve. Es herrschten damals gute Strassen- und Sichtverhältnisse. Konkret gefährdet wurde niemand.