Dies umfasst auch ein potentielles Einkommen, Familienstand und Familienstandspflichten, Beruf, Alter und Gesundheit. Das Vermögen ist nur soweit zu berücksichtigen, als daraus die Einkünfte des Täters vermehrt werden, da es nicht Sinn der Busse ist, Vermögen ganz oder teilweise zu konfiszieren. Grössere Zahlungsverpflichtungen sind ebenfalls zu berücksichtigen, da davon auszugehen ist, dass die Busse nicht die finanziellen Mittel übersteigen sollte, die dem Verurteil- 7 ten nach Erfüllung seiner elementaren Bedürfnisse und seiner sonstigen Verbindlichkeiten verbleiben (vgl. Stratenwerth, a.a.O., § 5 N 16 ff.).