M. N. R. wurde vom Bezirksgerichtsausschuss Plessur der mehrfachen Widerhandlung gegen Art. 23 Abs. 1 al. 5 und Abs. 4 ANAG für schuldig befunden. Er hat zwischen November 2000 und Januar 2001 insgesamt vier ausländische Staatsbürgerinnen angeworben und ihre illegale Einreise in die Schweiz erleichtert. Anschliessend hat er sie in der Café-Bar ohne Arbeitsbewilligung beschäftigt und ihnen Kost und Logis gewährt. Die Verwirklichung des Tatbestandes ist in der Berufungsschrift vom Berufungskläger nicht mehr in Frage gestellt worden und ist daher nicht weiter zu prüfen. In Frage steht nur die Busshöhe.