E. Gegen das am 28. Oktober 2002 schriftlich mitgeteilte Urteil legte M. N. R. am 19. November 2002 innert Frist Berufung an den Kantonsgerichtsausschuss ein und stellte den Antrag auf eine Reduktion des Bussgeldes von Fr. 5´000.-- auf Fr. 1´000.--. Als Begründung führt er seine derzeitige Einkommenssituation an. Da seine einzige Einnahmequelle die IV-Rente sei, sei die Höhe der Busse unangemessen. Sowohl der Bezirksgerichtsausschuss Plessur mit Schreiben vom 25. November 2002 als auch die Staatsanwaltschaft Graubünden mit Schreiben vom 27. November 2002 haben auf eine Vernehmlassung verzichtet.