5. Die Kosten des Verfahrens von Fr. 2´846.-- (Untersuchungskosten der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 1´646.--, Gerichtsgebühr von Fr. 1´200.--) gehen zu Lasten des Verurteilten. Die Kosten eines allfälligen Strafvollzuges trägt der Kanton Graubünden. 6. (Rechtsmittelbelehrung) 7. (Mitteilung).“ Zur Begründung führte die Vorinstanz insbesondere aus, dass sie den zur Last gelegten Sachverhalt als rechtsgenügend nachgewiesen erachte und dass M. N. R. als kaufmännisch gebildeter Angeklagter sich mit Sicherheit bewusst war, dass er Ausländerinnen beschäftigte, die nicht berechtigt waren, in der Schweiz zu arbeiten.