3. Der Angeklagte bestreitet die ihm gemachten Vorwürfe und behauptet, er hätte die beiden Kroatinnen, die aus einem Kriegsgebiet stammten, aus lauter Mitleid zu sich in die Schweiz eingeladen. Diese hätten nicht für ihn gearbeitet. I. C. hätte sich bei ihm gemeldet, ohne vorher angeworben worden zu sein. Die T. Z. D. will der Angeklagte für einen hier in der Gegend tätigen Hotelier angestellt haben; er ist jedoch nicht bereit, den Namen dieses Hoteliers bekannt zu geben.“