2. Die T. Z. D., geb. J., arbeitete vom 05. bis 23. Januar 2001 im Café. Sie hatte sich aufgrund eines Inserates in einer Zeitung beim Angeklagten gemeldet. Im Dezember 2000 teilte dieser Z. D. mit, dass er sich nach Überprüfung sämtlicher Bewerbungen für sie entschieden habe, und sicherte ihr einen monatlichen Verdienst von Fr. 2000.-- zu. Auch versprach er der Bewerberin, für Unterkunft und Verpflegung besorgt zu sein. Am 23. Januar 2001 wurde Z. D. von der Polizei im Café kontrolliert. Nach der polizeilichen Tatbestandsaufnahme verliess sie die Schweiz.