Danach arbeitete er bis 1999 in verschiedenen Betrieben. Seither ist er arbeitslos. Aufgrund seiner 100%-igen Arbeitsunfähigkeit wurde M. N. R. von der Invalidenversicherung eine IV-Rente zugesprochen. Für das Steuerjahr 99/00 hat die Steuerbehörde sein Reineinkommen mit Fr. 46´200.-- veranlagt. Seine Schulden schätzt er auf ca. Fr. 50´000.--. Zum Tatzeitpunkt war er der Präsident des Verein T. K., dessen Clublokal Café er führte. Im Schweizerischen Zentralstrafregister ist der Berufungskläger nicht verzeichnet.