A. M. N. R. wurde am J. geboren. Er wuchs in C. als Einzelkind in geordneten Verhältnissen bei seinen Eltern auf. Seit dem 26. November 1992 ist er in C. eingebürgert. Der Berufungskläger besuchte sechs Jahre die Primar- und während dreier Jahre die Kantonsschule. Anschliessend durchlief er eine dreijährige Lehre als kaufmännischer Angestellter bei der Firma F., welche er 1993 erfolgreich abschloss. Im Jahre 1994 erlitt er einen schweren Verkehrsunfall und musste deshalb die Rekrutenschule abbrechen. Bis 1996 war der Berufungskläger als kaufmännischer Angestellter in seinem Lehrbetrieb tätig. Danach arbeitete er bis 1999 in verschiedenen Betrieben.