Die dadurch dem Bezirk entstandenen Kosten sind mit den auferlegten Fr. 1'500.-- wohl kaum gänzlich abgedeckt. Die Höhe der erhobenen Gebühren steht auch in einem vernünftigen Verhältnis zum Wert, welchen die staatliche Leistung - Beanspruchung der Staatsanwaltschaft mit der Durchführung einer umfassenden Untersuchung des Sachverhaltes respektive der Justiz mit der Durchführung eines umfassenden verfassungsmässigen und gesetzeskonformen Gerichtsverfahrens - für den Pflichtigen hat.