e der Verordnung über Gebühren und Entschädigung der im Strafverfahren mitwirkenden Personen sowie das Rechnungswesen (BR. 350.230) beträgt der Gebührenansatz im Untersuchungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Fr. 80.-- bis Fr. 15'000.-- und derjenige vor Bezirksgerichtsausschuss Fr. 80.-- bis Fr. 5'000.--. Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchungsgebühr von Fr. 2'450.-- in Rechnung gestellt, was rund einen Sechstel der maximal möglichen Gebühr bedeutet. Die Gerichtsgebühr ist mit Fr. 1'500.-- festgelegt worden, womit die gemäss Gebührentarif höchstmögliche Gebühr nicht ausgeschöpft worden ist.