Tagen Gefängnis, bedingt auf zwei Jahre, und einer Busse von Fr. 300.--. Schliesslich wurde der Berufungskläger mit Urteil des Obergerichts des Kantons Obwalden vom 16. Januar 1998 wegen wiederholter grober Verkehrsregelverletzung mit einer Busse von Fr. 600.-- und einer bedingten Gefängnisstrafe von zehn Tagen bestraft, wobei die Probezeit auf zwei Jahre angesetzt wurde. Alle drei Vorstrafen stehen folglich im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen. Kurze Zeit nach Ablauf der zweijährigen Probezeit der letzten Vorstrafe missachtet er sodann erneut wichtige Verkehrsvorschriften in unverantwortlicher Art und Weise.