35 Abs. 4 SVG missachtet hat. Ihm kommt vorliegend zu Gute, dass eine reformatio in peius ausgeschlossen ist, nachdem die Anklägerin gegen den diesbezüglichen Freispruch der Vorinstanz keine Berufung eingelegt hat. Die Aussagen der Zeugen A. und B. decken sich im übrigen mit den sich bei Anwendung der Formel Giger als Berechnungshilfe ergebenden Annäherungswerten. Die überblickbare Strecke von 220 Metern genügte vor einer unübersichtlichen Kurve bei den vorliegend gefahrenen Geschwindigkeiten bei weitem nicht für ein keine Verkehrsteilnehmer gefährdendes Überholen von drei Fahrzeugen.