Wer ein Fahrzeug überholen will, muss sich somit vergewissern, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür zu Beginn des Manövers erfüllt sind. Der Überholende muss von Anfang an die Gewissheit haben, sein Unternehmen sicher und ohne Gefährdung Dritter abschliessen zu können. Er muss sicher sein, dass er während des ganzen Überholmanövers niemanden gefährdet und insbesondere gefahrlos vor dem überholten und vor einem entgegenkommenden Fahrzeug wieder einbiegen kann. Im Kolonnenverkehr muss die Gewissheit bestehen, gefahrlos entweder an der Spitze der Kolonne oder in eine bereits vorhandene Lücke einbiegen zu können.