Die Frage, ob der Raum übersichtlich und frei ist, hängt nicht bloss von der tatsächlichen Anlage der Strasse, der Grösse der Fahrzeuge und ihrer Geschwindigkeit ab, sondern kann ebensosehr durch die Signalisation und die Markierung der Fahrbahn bedingt sein (BGE 101 IV 74). Diese Regeln gelten auch beim Überholen im Kolonnenverkehr.