person H. indirekt bestätigt. Auskunftsperson H. war die Beifahrerin im Zeuge A. vorausfahrenden Mercedes. Sie deponierte, dass der Lenker des Audi TT den von ihrem Ehegatten gelenkten Mercedes und den vor ihnen fahrenden Wagen überholt habe. Keine Angaben konnte Auskunftsperson H. aber über die Grösse der Fahrzeugkolonne machen, in welcher sie sich befanden. Sie konnte nicht genau angeben, ob sich hinter ihrem Fahrzeug weitere befanden. Zur gefahrenen Geschwindigkeit erklärte sie, dass sich ihr Ehemann an die Geschwindigkeitslimite halte und sicherlich die erlaubte Geschwindigkeit gefahren sei.