Es ist auf Grund des Geschehensablaufs durchaus nachvollziehbar, dass das Überholmanöver einen über längere Zeit bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Die Zeugen A. und B. erachteten das Überholmanöver ja als auffällig und äusserst gefährlich. Dieser Umstand veranlasste den Zeugen A. sich bei der nachfolgenden auf rot stehenden Lichtsignalanlage die Kontrollschilder des Audi TT wie auch des nach ihm überholten Mercedes zu notieren und die Angelegenheit gleich darauf bei der Notruf- und Einsatzzentrale der Kantonspolizei Graubünden zu melden.