Schliesslich habe sein Bruder diese auf einer geraden Strecke überholt und sei auch wieder auf der Geraden eingebogen. Die nachfolgende Kurve habe sein Bruder auf der rechten Fahrbahnhälfte befahren. Er erklärte im weiteren, dass die beiden Fahrzeuge untereinander einen normalen Abstand eingehalten hätten, wobei es für ihn schwierig sei, diesen im Metern anzugeben. Die Überholgeschwindigkeit seines Bruders schätzte der Zeuge mit 80 km/h ein. In seinen Augen sei durch das Überholmanöver 13 niemand gefährdet worden. Es habe zum Zeitpunkt des Überholens kein Gegenverkehr geherrscht.