Schliesslich wurde am 27. März 2002 noch der Bruder Zeuge G. vom Untersuchungsrichteramt P. rechtshilfeweise zur Sache befragt (act. 3.23). Zeuge G. sagte aus, ausserhalb von Davos hinter seinem Bruder hergefahren zu sein, als sie auf zwei vor ihnen fahrende Fahrzeuge getroffen seien, welche sehr langsam unterwegs gewesen seien. Er schätzte die Geschwindigkeit dieser beiden Fahrzeuge auf zirka 30 km/h. Er gab an, sich deswegen aufgeregt zu haben. Eine gewisse Zeit seien sie hinter diesen beiden Fahrzeugen hergefahren. Schliesslich habe sein Bruder diese auf einer geraden Strecke überholt und sei auch wieder auf der Geraden eingebogen.