Als sie kurz auf den Vorfall bei einem Lichtsignal angekommen seien, wo das überholende Fahrzeug gestanden sei, habe sich Zeuge A. das Kontrollschild notiert. Beim Fahrzeug habe es sich um einen Audi TT mit Zuger Kontrollschild gehandelt. Dass es sich um einen Audi TT gehandelt habe, habe sie bereits anlässlich des Überholmanövers feststellen können. Auf Befragen fügte die Zeugin bei, dass es mit grosser Wahrscheinlichkeit Tote gegeben hätte, wenn jemand entgegengefahren wäre. Schliesslich wurde am 27. März 2002 noch der Bruder Zeuge G. vom Untersuchungsrichteramt P. rechtshilfeweise zur Sache befragt (act. 3.23).