Im Bereich der folgenden Linkskurve habe sich das überholende Fahrzeug immer noch auf der linken Strassenseite befunden. Die Zeugin erklärte, ganz sicher zu sein, dass dessen Lenker die unübersichtliche Linkskurve auf der linken Fahrbahn befahren habe und dass er insgesamt drei Personenwagen überholt habe. Weiter deponierte sie, dass es zwischen den überholten Fahrzeugen keinen besonders grossen Abstand gehabt habe. Sie könne jedoch keine Angaben in Metern machen. Als sie kurz auf den Vorfall bei einem Lichtsignal angekommen seien, wo das überholende Fahrzeug gestanden sei, habe sich Zeuge A. das Kontrollschild notiert.