Dabei handle es sich jedoch nicht um den fraglichen Vorfall in Davos Wolfgang. Dieses Überholmanöver sei unmittelbar nach der Abfahrt in Davos erfolgt (act. 3.18). Zeuge D. war Beifahrer bei N.. Er erklärte am 28. Januar 2002 auf untersuchungsrichterliches Befragen, er habe zum Zeitpunkt des Überholmanövers auf seinem Natel eine Mitteilung (SMS) verfasst. Er könne sich noch daran erinnern, dass die Fahrzeugkolonne langsam gefahren sei, so zwischen 30 km/h und 40 km/h. Die Fahrzeuge seien dicht hintereinander gefahren. Er habe gespürt, dass N. sein Fahrzeug zum Überholen beschleunigt habe und relativ schnell wieder nach rechts eingebogen sei.