km/h gefahren. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen habe vielleicht fünf bis sechs Meter betragen. Er habe sein Fahrzeug während des Überholmanövers auf zirka 80 km/h beschleunigt und das Manöver noch im Bereich der Geraden abgeschlossen. Ob dies im oberen oder im unteren Bereich der Geraden gewesen sei, könne er nicht mehr sagen. Auf Vorhalt des Untersuchungsrichters, dass er bei der polizeilichen Befragung angegeben habe, dass die beiden Personenwagen mit zirka 50 km/h gefahren seien, erklärte N., sein Beifahrer habe ihm nachträglich gesagt, dass die beiden Fahrzeuge mit maximal 40 km/h gefahren seien.