Die Ampeln seien auf rot gestanden und er habe sich die Kontrollschilder notiert. Auf Befragen des Untersuchungsrichters erklärte Zeuge A. weiter, dass sich der Audi TT-Lenker mit seinem Fahrzeug anfangs der Linkskurve noch auf der linken Fahrspur neben dem VW Golf befunden habe. Er habe die Kurve links befahren. Auf Grund des grossen Geschwindigkeitsunterschiedes habe der Lenker des Golfes seinen Wagen beim Einbiegmanöver des Audi TT-Lenkers nicht abbremsen müssen. Es habe gar kein eigentliches Wiedereinbiegemanöver gegeben, weil der Audi TT-Lenker die Kurve ganz anders befahren habe. Der Golf-Lenker sei nicht behindert worden.