bewusst. Es sei ausserorts gewesen und die beiden Fahrzeuge seien deutlich langsamer als die erlaubte Geschwindigkeit gefahren. Sie seien seiner Meinung nach mit weniger als 60 km/h gefahren und hätten nur einen geringen Abstand eingehalten (act. 3.11). Am 19. Dezember 2001 wurden Zeuge A. als Zeuge und N. als Angeschuldigter vom Untersuchungsrichter im Konfront befragt. Zeuge A. schilderte, an diesem Abend von Davos in Richtung Klosters gefahren zu sein. Vor ihm seien zwei Fahrzeuge und zwar ein deutscher Golf sowie ein Mercedes mit Zürcher Kontrollschildern gefahren. Die Kontrollschilder habe er damals der Polizei bekannt gegeben.