Auskunftsperson H. wurde von der Kantonspolizei P. am 12. März 2001 rechtshilfeweise als Auskunftsperson befragt. Sie war Beifahrerin im Mercedes und befand sich mit ihrem Ehemann auf dem Rückweg von Davos nach Klosters. Sie erklärte, sich an den Vorfall erinnern zu können. Sie wisse noch, wie der Lenker des Audi TT mit absolut überhöhter Geschwindigkeit überholt habe. Er habe sie und den vor ihnen fahrenden Wagen überholt. Dieser habe zu ihnen einen Abstand von zirka 20 Metern gehabt. Ihr Ehemann halte sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und sei sicherlich die erlaubte Geschwindigkeit gefahren.