N. wurde am 8. Januar 2001 rechtshilfeweise durch die Kantonspolizei P. zur Anzeige befragt. Er gab an, dass auf der fraglichen Strecke zwei Fahrzeuge mit 40 km/h bis 50 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h in kurzem Abstand vor ihm gefahren seien. Er habe beide Fahrzeuge mit 80 km/h überholt. Er habe das Überholmanöver auf dem geraden Streckenabschnitt begonnen und auch wieder beendet. Ungefähr zwei bis drei Kilometer weiter habe er bei einer Baustelle mit Lichtsignalanlage anhalten müssen. Das vordere der beiden Fahrzeuge, welche er überholt habe, sei ihm sehr nahe aufgefahren; es habe beinahe die Stossstangen seines Fahrzeuges berührt.