einem Audi TT mit Kontrollschildern des Kantons P. mit heulendem Motor überholt worden. Mit steigender Geschwindigkeit habe dessen Lenker auch die beiden vor ihm fahrenden Fahrzeuge überholt. Das Überholmanöver sei in der folgenden, unübersichtlichen Linkskurve beendet worden. Die Fahrzeugkolonne sei in einem Abstand von rund 20 Metern gefahren. Vor ihm sei ein Personenwagen der Marke Mercedes mit Zürcher Kontrollschildern und an vorderster Stelle ein VW Golf mit Deutschen Kontrollschildern gefahren. Dieser sei im Bereich der unübersichtlichen Linkskurve gefährdet gewesen (act. 3.3). N. wurde am 8. Januar 2001 rechtshilfeweise durch die Kantonspolizei P. zur Anzeige befragt.