Der Bezirksgerichtsausschuss Prättigau/Davos reichte keine Vernehmlassung ein. Die Staatsanwaltschaft Graubünden verzichtete mit Schreiben vom 25. November 2002 ausdrücklich auf die Einreichung einer Vernehmlassung. Auf die Ausführungen zur Begründung der Anträge wird, so weit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen: Der Kantonsgerichtsausschuss zieht in Erwägung :