Nach Ablauf einer Probezeit von einem Jahr wird der Strafregistereintrag vorzeitig gelöscht. 5. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus der Untersuchungsgebühr der Staatsanwaltschaft Graubünden von Fr. 2'450.--, den Barauslagen der Staatsanwaltschaft von Fr. 278.60, der Gebühr des Kreisamtes Davos von Fr. 200.--, der Gerichtsgebühr von Fr. 4