N. beschleunigte sein Fahrzeug während des Überholmanövers auf mindestens 80 km/h und fuhr auf der linken Fahrbahnhälfte an mindestens zwei Personenwagen vorbei. Erst im unmittelbaren Bereich der nachfolgenden, unübersichtlichen Linkskurve lenkte N. sein Fahrzeug wieder auf die rechte Fahrspur zurück."