e) Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Wie die Staatsanwaltschaft zu Recht in ihrer Berufung ausführt, dient die Abschussliste den Jägern nicht nur als persönliche Abschussstatistik, sondern auch der Kontrolle durch die Behörden, damit die Ziele der Jagdplanung eingehalten werden können. Das Instrument der Jagdplanung ist nicht nur bei der ordentlichen Jagd von grosser Bedeutung, sondern auch bei der Sonderjagd.