Die Abschussliste diene auf der Sonderjagd nicht der Kontrolle durch die Behörden, weil jedes erlegte Tier dem Wildhüter gezeigt werden müsse. Bei der Sonderjagd stehe die gezielte und weidgerechte Wildregulierung im Vordergrund. Alle anderen Gesichtspunkte würden dabei in den Hintergrund treten. So werde beispielsweise auf der Sonderjagd jeder Abschuss bezahlt und die Benützung des Autos weitgehend zugelassen. Zudem sei zu beachten, dass es der Wildhüter selber gewesen sei, der ihn zur Teilnahme an der von ihm verschmähten Sonderjagd überredet habe. 7