Dieser Betrag ist innert 30 Tagen mit beiliegendem Einzahlungsschein an die Kreiskasse Seewis zu bezahlen. 5. (Rechtsmittelbelehrung) 6. (Mitteilung)“ D. Dagegen erhob die C. G. am 28. Januar 2002 Einsprache beim Kreispräsidenten Seewis. Er beantragte die Aufhebung von Ziff. 3 des Strafmandates des Kreispräsidenten Seewis vom 19. Januar 2002. Nach erfolgter Ergänzung der Untersuchung erliess das Bezirksgerichtspräsidium Prättigau/Davos am 11. März 2002 die Schlussverfügung.