d KJG die Jagdberechtigung für die Dauer von einem Jahr entzogen. 4. Der Verurteilte bezahlt die Kosten des Verfahrens, bestehend aus - Barauslagen Fr. 0.00 - Wertersatz für Wild Fr. 0.00 - Gebühr des Kreisamtes Fr. 180.00 sowie die Busse Fr. 750.00 Total Fr. 930.00